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Mitteilungsblatt des AKN
Nr . 1  (1/95)
Inhalt

In eigener Sache

Benjes- und sonstigen Hecken

Info-Blatt Benjeshecken

Heimische Gehölze

Naturschutz aus zweierlei Sicht

Satzung AKN

Aktivitäten des AKN im Winterhalbjahr 94/95

Naturschutz in der SG Tostedt

tostedt.jpg (112873 Byte)

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Liebe Mitglieder und Freunde des AKN,

In eigener Sache

Liebe Mitglieder und Freunde des AKN,

Seit der Gründungsversammlung Ende März sind nun 2 Monate vergangen, ohne daß große Aktivitäten nach außen hin erkennbar waren. Im Verborgenen ist aber einiges geschehen. So ist die Eintragung des Vereins beim Amtsgericht Tostedt erfolgt, die Überprüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt eingereicht und ein Konto bei der Kreissparkasse eingerichtet. Daneben liefen die "normalen" Aktivitäten des Vorstandes (Begehungen, Stellungnahmen, Teilnahme an Ratssitzungen s.u.).

Ihnen liegt nun die erste Ausgabe unseres Mitteilungsblattes "Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt" vor. Es enthält in der Mitte - zum Herausnehmen - die verabschiedete, gültige Satzung und die Niederschrift über die Gründungsversammlung. Daneben finden Sie eine Zusammenstellung der Aktivitäten des AKN im Winterhalbjahr 1994/95 sowie einen kurzen Beitrag zum Thema Hecken. Ein "Zwischenruf zweier Zeitgenossen" soll diese erste Ausgabe abrunden.

Von besonderer Bedeutung ist das beigelegte Blatt "Persönliche Daten der Gründungsmitglieder", das insofern notwendig ist, da wir zur Vereinsverwaltung noch verschiedene Informationen von Ihnen benötigen. Füllen Sie das Blatt bitte aus und geben Sie es an mich zurück. Beachten Sie bitte dabei, daß eine Einzugsermächtigung von Ihnen für uns den Zeit- und Kostenaufwand zur Verwaltung von Verein und Mitgliedern verringert. Füllen Sie daher bitte, wenn irgend möglich, die beigefügte Einzugsermächtigung aus. Angst vor einem Mißbrauch brauchen Sie nicht zu haben, da die Ermächtigung widerruflich ist und zudem auch die Abbuchungen des Mitgliedsbeitrags widerrufen werden können.

Das gleiche gilt für Freunde des AKN, die an einer Mitgliedschaft interessiert sind. Für sie haben wir einen Aufnahme-Antrag beigefügt, mit dem entsprechend zu verfahren ist.

Das Mitteilungsblatt des AKN soll dauerhaft und mehr oder weniger kontinuierlich erscheinen. Sein Arbeitstitel ist "Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt", weil uns bisher nicht besseres eingefallen ist. Für Vorschläge zu einem pfiffigen und aussagekräftigen Titel wären wir sehr dankbar (wie wäre z.B. "Das Adlerauge", "Der Naturbeobachter", "Der Naturfreund" ?). Ebenso fänden wir es sehr positiv, wenn uns von Ihnen Kritik und Anregungen erreichten. Dies kann sich auf bisher gedruckte Berichte und die Gestaltung ebenso beziehen wie auf Themenvorschläge für zukünftige Ausgaben. Teilen Sie uns mit, welche Themen Sie interessieren würden, zu welchen Sachgebieten Sie Informationen wünschen. Optimal wäre es natürlich, wenn Sie durch eigene Beiträge an der Gestaltung des Blattes mitwirken würden.

Die Finanzierung des Mitteilungsblattes wird den Etat des Vereins nicht belasten, da wir die Kreissparkasse als Sponsor gewonnen haben, wofür wir der Kreissparkasse an dieser Stelle herzlich danken möchten. Schön wäre natürlich, wenn wir weitere Geldgeber fänden, die eine Anzeige in unserem Mitteilungsblatt platzierten. Sollten Sie potentielle Inserenten kennen, so lassen Sie es uns wissen.

Der Versand des Mitteilungsblattes an die Mitglieder und Freunde des AKN soll ebenfalls kostenneutral sein. Wir haben daran gedacht, das Heft von Mitgliedern in den einzelnen Gemeinden an die Mitglieder und Freunde verteilen zu lassen. Bitte helfen Sie dabei mit!

Ich wünsche viel Spaß beim Lesen,
Ihr U.Quante

vorstand1995.jpg (31415 Byte)

Der gewählte Vorstand des AKN:
von links sitzend: Hans-Eckhard Miersch, Reinhard Kempe, Claus Bohling,
stehend: Uwe Quante, Manfred Koslowski

[Inhalt]

 

Hermann sei Dank
Bemerkungen zu Benjes- und sonstigen Hecken -

Die von Hermann Benjes vor 15 Jahren gemeinsam mit seinem Bruder ausgeheckte Idee zur Anlage von Feldhecken hat sich zum erfolgreichsten Flurbelebungskonzept der Naturschutzgeschichte ausgewachsen. Wie ein Lauffeuer hat sich ihr Modell unter den Naturschützern herumgesprochen, und es wurde zur Bereicherung der ausgeräumten Feldmark eifrig nachgeahmt, zumal die Anlage der Buschholzwälle fast kostenlos oder zumindest sehr kostengünstig ist und lediglich "manpower" erfordert. Sogar im Duden kann man den Begriff "Benjeshecke" inzwischen nachschlagen.

Auch der AKN hat sich in den letzten Jahren mit verschiedenen örtlichen Arbeitsgruppen an der Anlage von rund 1000 Kilometern Feldhecken beteiligt (zumindest mit einigen Kilometern), die von ungezählten Freiwilligen in gut einem Jahrzehnt nach Benjes Vorbild errichtet wurden.

Das Benjes-Konzept ist denkbar einfach: Gestrüpp und Baumschnitt, die bei den Straßenmeistereien im Winter in großen Mengen anfallen, schichtet der Land­schaftspfleger zu einem lockeren Wall auf, und schon "sitzen die Vögel drin und scheißen sich ihre schönste Hecke zusammen". Jedesmal wenn Goldammer, Dorngrasmücke oder Gelbspötter ihren Schwanz heben, gelangen mit dem Vogelkot Pflanzensamen auf das Erdreich. Geschützt im Gestrüpp können Brombeeren, Hundsrosen, Weißdorn und Schlehen einen neuen Lebensraum erobern.

So sieht das Konzept der "puren" Benjeshecke aus, das allerdings zur Beschleunigung der Heckenentwicklung vielfach abgewandelt wurde. Häufigste Verbesserung ist die Pflanzung von Jungsträuchern in den Strauchwall hinein, was auch vom AKN in verschiedenen Ausführungen praktiziert wurde. Näheres hierzu soll in der nächsten Ausgabe des "Naturschutz in Tostedt" ausgeführt werden.

Wichtig bei einer Pflanzung von Feldhecken in der freien Landschaft - egal ob in einer Benjes- oder in einer konventionellen Hecke - ist die Auswahl der richtigen Straucharten. Zwei Aspekte sind dabei maßgeblich:

Die zu pflanzenden Gehölzarten müssen unbedingt heimisch und standortgerecht sein. Dies bedeutet, daß

1. nur solche Arten beschafft werden, die im Landkreis Harburg von Natur aus verbreitet sind, und daß
2. die Bodenverhältnisse (Feuchtigkeit, Säure- und Nährstoffgehalt) zu den Ansprüchen der Gehölze passen.

Während die Standortgerechtigkeit konkret vor Ort entschieden werden muß (möglichst unter Einbeziehung des Vorstandes des AKN), ist bezüglich des ersten Punktes vom Landkreis Harburg eine Liste der heimischen Gehölze veröffentlicht worden (s.u.).

Die Abbildung rechts zeigt eine Informationstafel zum Thema Hecke, wie sie vom AKN in Wistedt aufgestellt wurde.

Im Landkreis Harburg heimische Gehölze 
(aus LRP LKr. Harburg, Aug. 94)
 

Bäume:  

Feldahorn                      Acer campestre
Spitzahorn                    Acer platanoides       nur Sonderstandorte
Bergahorn                     Acer pseudoplatanus dto.
Roterle                          Alnus glutinosa
Sandbirke                      Betula pendula
Moorbirke                     Betula pubescens
Hainbuche                     Carpinus betulus
Rotbuche                       Fagus sylvatica
Esche                             Fraxinus excelsior
Fichte                            Picea abies                 nur Sonderstandorte
Kiefer                            Pinus sylvestris         dto.
Zitterpappel                  Populus tremula
Vogelkirsche                 Prunus avium
Frühe Traubenkirsche   Prunus padus
Traubeneiche                 Quercus patraea
Stieleiche                       Quercus robur
Vogelbeere                    Sorbus aucuparia
Winterlinde                   Tilia cordata              nur Sonderstandorte
Sommerlinde                 Tilia platyphyllos      dto.

Sträucher:

Hasel                             Corylus avellana
Weißdorn                      Crataegus monogyna
Pfaffenhütchen              Euonymus europaeus
Schlehe                          Prunus spinosa
Faulbaum                      Rhamnus frangula
Hundsrose                     Rosa canina
Brombeere                     Rubus fruticosus
Öhrchenweide               Salix aurita
Salweide                        Salix caprea
Grauweide                     Salix cinerea
Purpurweide                  Salix purpurea
Mandelweide                 Salix triandra
Korbweide                     Salix viminalis
Schwarzer Holunder      Sambucus nigra
Gemeiner Schneeball     Viburnum opulus

hecke1.jpg (210069 Byte)
Informationstafel zum Thema Hecken

 

Einzelheiten zu den Standortansprüchen der heimischen Gehölze
siehe hier

[Inhalt]

 

Naturschutz aus zweierlei Sicht
Ein Zwischenruf zweier Zeitgenossen

Der Miesepeter: "Arbeitseinsatz"   

Der Naturfreund: " Das Pflanzen einer Hecke - Lebensräume schaffen"  

Samstag morgen, 9.00 Uhr, Arbeitseinsatz.  Der Himmel beinahe zugezogen, scheußliches Schmuddelwetter, Windböen.  

Ein herrlicher Morgen; der Wind bläst einem um die Ohren. Sonnenstrahlen brechen durch die Wolken und lassen die Wassertropfen auf den Blättern der Pflanzen glitzern wie Diamanten.

Mit der Hand Löcher graben, für ein paar Sträucher, womöglich bei Regen. Später sitzen dann Mücken und schlimmeres darin und machen uns das Leben zur Qual. Na gut, die Vögel haben vielleicht etwas davon, aber die machen mir sowieso viel zuviel Krach.

Mit jedem Spatenstich und dem Setzen eines Sprosses wird die Natur erhalten, Brutplätze geschaffen, der Boden vor Erosion geschützt und die Welt vor der eigenen Tür lebenswerter gestaltet.

Windschutz - Ist mir egal, da wo die Hecke steht, gehe ich eh' nicht lang und mein Auto fährt auch bei Gegenwind.

Biotopvernetzung - wozu das denn, die Karnickel laufen doch auch über die Felder, ohne Hecke. Lieber eine offene Prärie, da hat es der Jäger leichter, seiner Pflicht nachzukommen. (Anmerk. der Red.: der Miesepeter ist kein Grünrock und kennt sich nicht gut aus)

Bereits zur Mittagszeit haben 20 Verbündete einen kahlen Feldstreifen bepflanzt. Dieser bleibt solange Lebensraum, wie die Menschen dies zulassen. Bei dem wachsenden Umweltbewußtsein der Bevölkerung und besonders der Landwirte kann dies länger als ein Menschenleben dauern.

Meine Kinder ??? - was haben die denn damit zu tun, die sehen doch genug Natur im Fernsehen, läuft doch jeden Tag so ein Tierfilm.

Das Bild von 500 m blühender, bunter, lebensdurchtränkter Hecke vor Augen und der Gedanke, dieses Pflanzenmeer dauerhaft mit den eigenen Händen geschaffen zu haben, gibt den Verbündeten eine Zufriedenheit, die sie sonst nur selten im Alltag verspüren. Nach einem letzten beruhigenden Blick auf die großen Taten und mit Gedanken bereits bei der nächsten ziehen die Verbündeten nach Hause ... zurück in ihren Alltag.

Na, sind Sie der Naturfreund oder der Miesepeter? Falls Sie sich für ersteren entscheiden, kommen Sie doch mal bei uns vorbei. Wir beißen und kratzen nicht und wir können vielleicht Verbündete werden.

 

 


 


[Inhalt]

 

 Satzung
des
Arbeitskreis Naturschutz
in der Samtgemeinde Tostedt e.V.
- AKN -

März 1995

§ 1 Name und Sitz

Der "Arbeitskreis Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt e.V." (AKN) ist eine selbständige und rechtsfähige Vereinigung, deren Haupttätigkeitsbereich das Gebiet der Samtgemeinde Tostedt umfaßt. Sein Sitz ist Tostedt.  

§ 2  Aufgaben und Ziele/Zweck

(1)   Die Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises Naturschutz e.V. sind:  

        1. Den Natur- und Umweltgedanken in der Bevölkerung zu verbreiten und das Verhalten des Menschen in und gegenüber der Natur im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege zu beeinflussen.  

        2. Die Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt im Großraum Tostedt zu erhalten, zu pflegen und zu verbessern.

        3. Schutzwürdige Gebiete und Einzelobjekte aufzuzeigen, sie zum Zwecke der Sicherung und des Schutzes zu erwerben oder zu pachten bzw. deren Erwerb oder Anpachtung durch die öffentliche Hand anzure­gen, sowie für deren Erhaltung bzw. Entwicklung zu sorgen.

        4. Geldmittel zur Erfüllung der vorbezeichneten Aufgaben zu beschaffen und entsprechende Spenden anzuregen.

        5. Schädigende Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern.

        6. Veröffentlichungen über Naturschutz und Landschaftspflege herauszugeben und Vorträge, Führungen und Ausstellungen zu veranstalten.

        7. Mit den verantwortlichen Stellen, den Naturschutzbehörden und Naturschutzbeauftragten zusammenzu­arbeiten und sie in der Vertretung ihrer Belange zu unterstützen.

        8. Bei Planungen, die für Natur, Landschaft oder Umwelt des Menschen bedeutsam sind, mitzuwirken.

        9. Auf die Verwaltung und politische Gremien einzuwirken i.S. der vorgenannten Aufgaben sowie für den wirkungsvollen Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften einzutreten.

        10. Auf Grundbesitzer/Innen und Nutzer/Innen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzuwirken und mit ihnen zusammenzuarbeiten.                    

(2)   Die obigen Aufgaben werden im Rahmen des Grundgesetzes der BRD überparteilich und überkonfessionell verfolgt. Eine sachliche Zusammenarbeit mit ähnlich orientierten Organisationen wird angestrebt.

§ 3  Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung  

Der Arbeitskreis Naturschutz Samtgemeinde Tostedt e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Überschußanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Mitglieder durch unverhältnismäßig hohe Entschädigungen oder Vergütungen begünstigt werden.  

§ 4  Mitgliedschaft

(1)   Mitglied kann werden, wer die Arbeit des Vereins aktiv oder ideell unterstützt. In diesem Sinne können die Mitgliedschaft erwerben:
a) Einzelpersonen,
b) Verbände und Organisationen, soweit sie die Ziele des Vereins fördern,
c) Firmen und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

(2)   Die ordentliche Mitgliedschaft können alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erwerben, deren Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt ist.  

(3)   Die Mitgliedschaft für Jugendliche kann durch Antrag des/der gesetzlichen Vertreters/in von Geburt erworben werden. Für Jugendliche wird bis zum 18. Lebensjahr ein Jugendbeitrag erhoben. Die Jugendmitgliedschaft kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergeführt werden, wenn das Mitglied nachweist, daß es Schüler/in, Student/in, Wehr- oder Ersatzdienstleistender ist.

(4)   Über den schriftlich zu stellenden Antrag entscheidet der Vorstand.

(5)   Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag ist fällig zum 1. Mai eines jeden Jahres. Bei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist ebenfalls der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ruhen die Mitgliedsrechte.

(6)   Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste oder Ausschluß.

(7)   Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich seinen Austritt erklären. Die Beitragspflicht endet mit dem Kalenderjahr.

(8)   Mitglieder, die mit der Zahlung von zwei Jahresbeiträgen im Rückstand sind, werden aus der Mitgliederliste gestrichen.

(9)   Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden. Dem/der Betroffenen ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Ausschluß ist ihm/ihr unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluß ist Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung.

(10) Der Vorstand kann in besonderen Fällen Mitglieder von der Beitragszahlung ganz oder teilweise befreien.

§ 5   Organe

(1)   Die Organe des Arbeitskreises Naturschutz e.V. sind:
1. Die Mitliederversammlung
2. Der Vorstand       

(2)     Den Organen des AKN können nur Mitglieder des AKN angehören.  

§ 6  Mitgliederversammlung

(1)   Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.  

(2)   Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Vorstand und den übrigen Mitgliedern.

(3)   Mindestens einmal im Jahr ist eine Mitgliederversammlung schriftlich durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen.  

(4)   Jedes Mitglied hat eine Stimme und Antrags- und Rederecht.

(5)   Anträge sind spätestens 3 Wochen vor dem Versammlungstag dem Vorstand schriftlich vorzulegen.

(6)   Für außerordentliche Mitgliederversammlungen sind die entsprechenden Vorschriften des BGB (§ 37) anzuwenden.  

§ 7  Aufgaben der Mitgliederversammlung

(1)   Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit.

(2)   Wahl des Vorstandes.

(3)   Wahl von 2 Kassenprüferinnen bzw. -prüfern.

(4)   Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und des Kassenprüfungsberichtes.

(5)   Entlastung des Vorstandes.

(6)   Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.

(7)   Beschlußfassung über Satzungsänderungen und sonstiger Anträge an die Versammlung.

(8)   Auflösung des Arbeitskreises Naturschutz e.V.

§  8  Beschlußfassung der Mitgliederversammlung

(1)   Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat bei Beschlußfassungen eine Stimme. Mitglieder nach § 4 Abs. 1b und 1c werden durch ihre gesetzlichen Vertreter repräsentiert.

(2)   Abstimmungen erfolgen offen. Dem Verlangen nach geheimer Abstimmung ist stattzugeben, wenn das mindesten 1/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder fordern.

(3)   Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig.

(4)   Beschlüsse werden vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für eine Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen notwendig. Der Änderungsantrag  ist der Einladung zur Mitgliederversamm­lung bekanntzugeben. Über die in den Organen gefaßten Beschlüsse und die diesen zugrundeliegen­den Anträge sind Niederschriften zu führen, die von einem Vorstands­mitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.

§ 9  Vorstand

(1)   Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern, der Kassenwartin bzw. dem Kassenwart und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer.

(2)   Vorstand i.S. des BGB (§ 26) sind die/der 1. Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jede/r von ihnen kann den Verein allein vertreten.

(3)   Die Vorstandsmitglieder sind für die Zeit von 3 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.

(4)   Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

(5)   Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

(6)   Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung einen Beirat hinzuziehen. Die Mitglieder des Beirates werden vom Vorstand ernannt. Sie haben beratende Stimme.  

§ 10  Wahlen des Vorstandes

(1)   Die Wahlen der einzelnen Vorstandsmitglieder erfolgen schriftlich, es sei denn, daß einstimmig offene Wahlen beschlossen werden.

(2)   Wenn im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht wird, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem relative Mehrheit der anwesenden Stimmen genügt.

(3)   Wenn ein gewähltes Mitglied des Vorstandes vorzeitig ausscheidet, kann eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode vorgenommen werden.

§ 11  Allgemeine Bestimmungen

(1)   Jede Tätigkeit im Arbeitkreis ist ehrenamtlich.

(2)   Das Geschäftjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12  Vereinsauflösung

(1)   Die Auflösung des Arbeitskreises Naturschutz e.V. erfolgt durch Beschluß der anwesenden Stimmen mit 2/3 Mehrheit in einer eigens dazu einzuberufenden Mitgliederversammlung (§ 41 BGB).

(2)   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen des Vereins für ein konkretes Naturschutzprojekt verwendet oder es fällt zu gleichen Teilen an den "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V." (BUND) und "Naturschutzbund Deutschland e.V." (NABU). Die Entscheidung trifft die Auflösungsversammlung.

Tostedt, 23.3.1995













































































































































































[Inhalt]

 

 

 

 

Aktivitäten des AKN im Winterhalbjahr 1994/95

1. Arbeits- und Pflegeeinsätze

15.10.94 Handeloh:                Teilmahd einer Brachweide bei Inzmühlen,

19.10.     Handeloh:                Zurücksägen einer Baumhecke Nähe Ortsrand,

19.11.     Heidenau:                Entkusseln eines Kleinmoorrestes im "Fuchswinkel",

03.12.     Handeloh:                Entkusseln auf der "Drögen Heide",

07.01.95 Handeloh:                Zurücksägen des Gebüsch- und Baumwuchses am Wörmer Weg, sowie Nachlegen einer Benjeshecke ebenda,  

21.01.     Heidenau:                 Moorpflege im Everstorfer Moor (Entkusseln),

04.02.     Handeloh:                Zurücksägen des Gebüsch- und Baumwuchses am Wörmer Weg, sowie Nachlegen einer Benjeshecke ebenda,

18.02.     Wistedt:                   Entkusseln einer Heidefläche Nähe "Stocken",

18.02.     Handeloh:                Zurücksägen einer Baumhecke Nähe Ortsrand,

25.02.     Umwelttag der Jugendfeuerwehren der SG Tostedt: Entkusseln in der "Trelder Moorkoppel"  (Kakenstorf),

28.02.     Schülergruppe:        Pflegemaßnahmen am Dreihausener See,

11.03.     Heidenau:                Heckenanlage am "Füsselweg",

11.03.     Kakenstorf:             Heckenanlage Nähe "Möhlensoll",

13.03.     Heidenau:                Dammbau im Everstorfer Moor,

14.03.     Schülergruppe:        Heckenanlage am "Füsselweg",

18.03.     Wistedt:                   Heckenanlage am "Wiehrenwried",

01.04.     Heidenau:                Pflanzungen im Hochzeitswald,

01.04.     Heidenau:                Heckenanlage am "Füsselweg",

01.04.     Wistedt:                   Pflanzung von Obstbäumen,

08.04.     Schülergruppe:        Bepflanzung einer Güllelagune in Heidenau,

15.04.     Heidenau:                Erlenpflanzung an der Aue.

Desweiteren wurden folgende 3 Einsätze in Welle durchgeführt:

               Welle:                      Zurücksägen wegbegleitender Sträucher bei Kampen,

               Welle:                      Nachlegen einer Benjes- und Wallhecke,

               Welle:                      Räumung einer Strecke des Fuhlau-Grabens mit der Hand.

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Anlage einer Benjes-Hecke

 

2. Begehungen, Bereisungen, Treffen und Sitzungen

* Der AKN hat regelmäßig teilgenommen an den Umwelt-, Bau- und Planungsausschußsitzungen in der SG Tostedt, sowie den Sitzungen der entsprechenden Ausschüsse der Gemeinden Tostedt und Handeloh.
* Es haben Sitzungen mit den Arbeitsgruppen in Handeloh, Heidenau, Kakenstorf und Wistedt stattgefunden.

* Regelmäßig einmal im Monat wurde eine Vorstandssitzung durchgeführt. Zu diesen Sitzungen, die in der Regel am 1. Montag im Monat um 19.30 Uhr stattfinden, sind alle Interessierten herzlich eingeladen (bitte vorher wegen des Ortes telefonisch Rücksprache nehmen!).

In folgenden Gebieten hat der AKN Begehungen durchgeführt (z.T. mehrmals), die der Vorbereitung von Pflegeeinsätzen (Pfl), bzw. mündlichen oder schriftlichen Stellungnahmen (St) dienten:
- Heidenau: verschiedene Objekte, u.a. Änderungsflächen des FNP (St),
- Wistedt: Grünfläche Tiefenbruch (St),
- Wistedt: Großes Moor  (Pfl, St)
- Handeloh: Friedhof (St),
- Kakenstorf verschiedene Objekte (Pfl), u.a. Möhlensoll und Seewiesen,
- Wistedt: verschiedene Objekte (Pfl), u.a.  "Wiehrenwried", Heidefläche am    "Stocken",
- Todtglüsingen: Sandgrube bei der Kompostanlage (St),
- Dreihausen: Abgrabungs-See (Pfl),
- Kakenstorf: Teichanlage nahe Este (St),
- Heidenau: Friedhof (St),
- Kakenstorf: Trelder Moorkoppel  (Pfl),
- Heidenau: Everstorfer Moor  (Pfl, St),
- Wistedt: Grünland an der Oste (St),
- Heidenau: Güllelagune  (Pfl),
- Tostedt: Verlängerung "Alte Kleinbahn" (St),

3. Sonstige Aktivitäten:
* Am 26./27. November hat der AKN im Rahmen des Christkindl-Markts im Gemeindehaus eine Ausstellung zum Thema "Moor" durchgeführt.
* In den Gemeinden Handeloh und Heidenau wurden Rundbriefe verteilt.

[Inhalt]