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Als Grundlage seiner Naturschutzarbeit hat der AKN eine Biotop- und Nutzungskartierung der SG Tostedt durchgeführt

1. Zeitraum der Untersuchung: Frühjahr 1987 - Winter 1989

2. Untersuchte Fläche: die gesamte Fläche der Samtgemeinde Tostedt

3. Ziel der Untersuchung/ Kartierung ist ein Kataster aller Flächen im Außenbereich und ökologisch wertvoller Flächen im Innenbereich der Ortschaften. Flächenbezogen wurden festgehalten:
a) Art und Grad der Nutzung - Nutzungskartierung
b) Art und Grad der Naturbelassenheit - Biotopkartierung
c) die Qualität der Klein- und Großlebensräume - Artenerfassung (soweit möglich),
d) die Belastungen, Defizite, Zerstörungen, klein- wie großräumiger Art - Hinweise für Pflegemaßnahmen, - Hinweise zu ihrer Beseitigung

4. Form der Präsentation/Dokumentation

Alle Eintragungen finden sich in einem Kartenwerk von 79 Karten.
Es wurde die Deutsche Grundkarte gewählt, 1 : 5.000, d.h. 20 cm auf der Karte Þ 1 km in der Natur, um eine hinreichende Genauigkeit auch für kleinräumige Markierungen zu gewährleisten. Den Karten zugeordnet ist eine Zeichenerklärung der benutzten Abkürzungen und Symbole und ein vielseitiges Erläuterungswerk (=Legende), das in seiner Anordnung dem Ordnungsnetz der Karten folgt, in der Grobgliederung den Topographischen Karten 1 : 25.000 und in der Feingliederung der Numerierung der Grundkarten eines jeden Meßtischblattes.

Dieses Erläuterungswerk bietet konkrete Kurzinformationen zu bestimmten Landschaftsteilen.
- zu ihrem derzeitigen Zustand,
- ihrem ökologischen Wert,
- der möglichen Sicherung ihres derzeitigen Zustandes,
- zur Beseitigung von Schäden, Beeintrüchtigungen, Defiziten,
- zur Stärkung, Entwicklung ihrer ökologischen Qualitäten.

Eine fortlaufende Nummer verbindet erläuternden Text und Landschaftsteil in der Karte. Dabei muß betont werden, dass selbstverständlich nicht alle in den Karten als ökologisch wertvoll markierten Flächen im Erläuterungswerk auch besprochen werden können.
Bezüglich des Nutzungsgrades und des Grades der Naturbelassenheit sind häufig fließende Übergänge zwischen einzelnen Stufen vorhanden, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht immer möglich bzw. Auffassungssache ist. Dies gilt in erster Linie für die Einstufung von Grünland (extensiv- intensiv- Buckelweide) und baumbestandenen Flächen: so kann ein naturnaher Kiefernforst, der durchsetzt ist mit Birken, Ebereschen u.a., sowohl als Forst als auch als "naturnaher Wald" gekennzeichnet werden. Ähnliches gilt für lineare Strukturen wie Hecken, Säume, aber auch für Fließgewässer bezüglich ihrer Einstufung als ökologisch wertvoll. Hier wurde im Sinne einer allgemeinen Verständlichkeit auf starre, detaillierte Definition verzichtet und die Fläche bzw. Struktur entsprechend der Auffassung des Bearbeiters gekennzeichnet.

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